Falls Verpflegung und Getränke angeboten werden, weisen wir Sie auf die Einhaltung der Richtlinien des Lebensmittelinspektorats hin: (https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/lebensmittelinspektorat/meldebewilligunspflicht/MeldeundBewilligungspflicht.jsp).
Bei Ausschank von Spirituosen muss eine Kleinhandelsbewilligung vorliegen.
© 2021
Christoph Bühler (Webmaster)
Tel. 077 506 47 24
5042 Hirschthal
Schweiz